Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Auf unserer Dorfladenterrasse bieten wir am 1. Juni um 15:30 Uhr folgenden Vortrag an. Der Eintritt ist frei.
Sie wissen das sicher schon: Jung wie Alt – rechtliche Vertretung kann auf Grund von schwerer Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter für jeden volljährigen Menschen erforderlich werden.
Für einen volljährigen Menschen darf jedoch niemand „automatisch“ rechtlich handeln! Auch nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern u.a.) dürfen ohne Legitimation keine Unterschriften leisten oder Gesundheitsentscheidungen treffen. Entweder sie verfügen über eine Vollmacht oder sie müssen als rechtliche Betreuer*innen vom Amtsgericht bestellt werden.
Die Einrichtung einer Betreuung kann vermieden werden, wenn eine umfassende Vorsorgevollmacht erstellt wurde. Aber wie geht das?
Anhand von Formularen wird anschaulich gezeigt, was genau eine Vorsorgevollmacht ist, wie sie erstellt werden kann, welche Voraussetzungen sie hat, und was der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ist.
Im Anschluss daran wird Gelegenheit für Einzelberatungen gegeben.
Referentin: Dr. Anna Stach, Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V.