für die Generalversammlung der Dorfladen Schönstadt eG am 20.09.2021

Aufgrund der räumlichen Situation im Bürgerhaus (BGH) Schönstadt können zu dieser Generalversammlung ausschließlich Genossenschaftsmitglieder oder ihre Bevollmächtigten zugelassen werden. Bitte habt /haben Sie Verständnis für diese Beschränkung.

Die 18. Allgemeinverfügung des Kreisausschusses ist bis zum 16.09.2021 befristet. Falls sich die Pandemiesituation ändert, können für den Zeitpunkt der Generalversammlung also andere Bestimmungen gelten. Bitte achten Sie daher bitte auf die Bekanntmachungen des Kreisausschusses und prüfen Sie vor der Generalversammlung den Punkt „Aktuelles“ auf der Homepage des Dorfladens (www.dorfladen-schoenstadt.de).

Außerdem gilt:

  • Zutritt ist nur mit Nachweis der Impfung, der Genesung oder eines aktuellen negativen Tests möglich.
  • Es muss beim Betreten des BGH und bei der Anmeldung sowie beim Weg zum Sitzplatz eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden. Es wird dringend geraten, diese auch am Sitzplatz zu tragen, wenn die Anzahl der Anwesenden dazu führt, dass ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  • Auch beim Verlassen der Versammlung ist eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.
  • Händedesinfektionsmittel wird bereitgestellt.
  • Es wird leider keinen Getränkeverkauf im Rahmen der Versammlung geben.